In Horgen läuft zurzeit die Gesamtrevision der kommunalen Richtplanung.

https://www.horgen.ch/kommunalerichtplanung

Wir haben uns in der IG Horgen klimaneutral intensiv mit dem Richtplan auseinandergesetzt mit besonderem Augenmerk auf die Kompatibilität mit den Klimazielen, und unsere Einwendungen fristgerecht bei der Gemeinde eingereicht.

Unsere Hauptanliegen in den Einwendungen:

  • Es wurde kein Gesamtverkehrskonzept , beginnend mit einem öffentlichen, strukturierten Mitwirkungsverfahren, erarbeitet, wie vom Kanton empfohlen. Der einseitige Fokus auf den Aufbau eines Velonetzes abseits der Hauptachsen scheint den Veloverkehr vorwiegend als Freizeitverkehr und Verkehrshindernis auf den Hauptachsen zu sehen und dient damit nicht der Förderung des Veloverkehrs. Eine Steigerung der Flächen- und Ressourceneffizient ist nur über eine Verlagerung im Modalsplit zugunsten ÖV, Velo- und Fussverkehr möglich, wie dies auch in den Zielen des regionalen und kantonalen Richtplanes festgehalten ist. Wir fordern eine konsequente Ausrichtung der Veloinfrastruktur auf den Alltagsverkehr zwischen den wichtigsten Zielen in der Gemeinde wie Bahnhöfe, Schulen, Einkaufszentren etc. Dafür sind sichere und effiziente Wege entlang der Hauptachsen erforderlich.
  • Der Satz «… nicht zulasten der Strassenkapazität» erscheint wiederholt, und öfter auch inhaltlich deplatziert im gesamten Richtplantext. Ein Ausbau von Velo- und Fussverbindungen ist eine Steigerung der Strassenkapazität. Das Strassennetz ist nicht nur für den MIV bestimmt. Wegleitend sollte die Definition im kantonalen Verkehrsrichtplan sein: «Das Strassennetz dient sowohl dem motorisierten Individualverkehr, dem strassengebundenen öffentlichen Verkehr und dem Transport von Gütern wie auch dem Fuss- und Veloverkehr.» (Verkehrsrichtplan Kanton Zürich, 4.2.1. Ziele, S. 119)
  • Der Bau und Betrieb von Gebäuden und Infrastrukturen ist verantwortlich für rund 50 Prozent des Rohstoffbedarfs, einen Drittel der CO2-Emissionen und über 80 Prozent des Abfallaufkommens in der Schweiz. Deshalb sind Massnahmen zur Förderung des kreislauforientierten Bauens umzusetzen.
  • Eine Klimaangepasste Siedlungsentwicklung darf nicht durch eine Zementierung der „Verkehrsinfrastruktur“ (vermutlich ist damit die MIV-Infrastruktur gemeint) verhindert werden. Ebenso brauchen Gebiete mit erhöhter Dichte eine klimagerechte Planung, wofür Hochhäuser nur bedingt geeignet sind.
  • Konkretisierungen zur Förderung der Biodiversität, ein wichtiger Faktor in der Klimaanpassung

Den vollständige Text zu unseren Einwendungen gibt es hier.